Personen, die sexuelle Handlungen gegen Geld anbieten müssen ihre Tätigkeit nach dem Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) persönlich anmelden und vor der Anmeldung eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Bei der Anmeldung erhalten Sexarbeiter/innen grundlegenden Informationen zur ihrer Rechtsstellung, zur Krankenversicherungs- und zur Steuerpflicht sowie zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten sowie zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen. Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses ausgeübt wird.
Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, für ein Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnis zu beantragen. Dies gilt auch für Wohnungsprostitution, sobald dort zwei oder mehr Prostituierte arbeiten.
Personen, die sexuelle Handlungen gegen Geld anbieten müssen ihre Tätigkeit nach dem Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) persönlich anmelden und vor der Anmeldung eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Bei der Anmeldung erhalten Sexarbeiter/innen grundlegenden Informationen zur ihrer Rechtsstellung, zur Krankenversicherungs- und zur Steuerpflicht sowie zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten sowie zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen. Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses ausgeübt wird.
Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, für ein Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnis zu beantragen. Dies gilt auch für Wohnungsprostitution, sobald dort zwei oder mehr Prostituierte arbeiten.
Durchführung der Gesundheitlichen Beratung nach § 10 ProstSchG. Themen der Beratung: Krankheitsverhütung, Informationen über Schwangerschaft, Schwangerschaftsverhütung, Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch
Durchführung der Gesundheitlichen Beratung nach § 10 ProstSchG. Themen der Beratung: Krankheitsverhütung, Informationen über Schwangerschaft, Schwangerschaftsverhütung, Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch
Durchführung der Gesundheitlichen Beratung nach § 10 ProstSchG. Themen der Beratung: Krankheitsverhütung, Informationen über Schwangerschaft, Schwangerschaftsverhütung, Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch
Durchführung der Gesundheitlichen Beratung nach § 10 ProstSchG. Themen der Beratung: Krankheitsverhütung, Informationen über Schwangerschaft, Schwangerschaftsverhütung, Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch
Durchführung der Gesundheitlichen Beratung nach § 10 ProstSchG. Themen der Beratung: Krankheitsverhütung, Informationen über Schwangerschaft, Schwangerschaftsverhütung, Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch
Durchführung der Gesundheitlichen Beratung nach § 10 ProstSchG. Themen der Beratung: Krankheitsverhütung, Informationen über Schwangerschaft, Schwangerschaftsverhütung, Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch
Durchführung der Gesundheitlichen Beratung nach § 10 ProstSchG. Themen der Beratung: Krankheitsverhütung, Informationen über Schwangerschaft, Schwangerschaftsverhütung, Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch
Die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung der Verbraucherzentrale NRW berät in Fällen, in denen Schulden über den Kopf zu wachsen drohen oder bietet, wenn der Überblick bereits verloren ist, im Rahmen der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung kostenfreie und unkomplizierte Unterstützung.
Die Fachberatungsstelle steht Menschen zur Seite, die sich in besonderen sozialen Notlagen befinden. Das Beratungsangebot ist vielfältig, individuell und findet in einem geschützten Rahmen statt.
Beratung und Unterstützung bei Wohnungsnotlagen, drohender oder bestehender Obdachlosigkeit, Wohnungssicherung, Energiesperre, Finanzierung bzw. Schuldenregulierung im Rahmen der Wohnungssicherung…
in schwierigen Lebensverhältnissen, sozialen und psychischen Krisen und Konflikten, Einsamkeit, Kontakt- und Beziehungsprobleme…
bei der alltäglichen Lebensführung wie: Geldverwaltung, Umgang mit Behörden, Inanspruchnahme von Leistungen, Vermittlung zu anderen Diensten und Hilfsangeboten
Fachberatungsstelle für Wohnungslose und für von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen nach § 67-69 SGB XII
Beratung bei drohendem Verlust der Wohnung, Beratung bei Obdachlosigkeit und Nichtsesshaftigkeit, Beratung bei Fragen zur Sicherung der Existenz (ALG II und anderen Hilfestellungen bei Ämtern), Bereitstellung einer postalischen Anschrift zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Hilfestellung bei Strafgefährung und Entlassung, Vermittlung zu weitergehenden Fachlichen Hilfen (z.B. Schuldnerberatung, Suchthilfe)