Schutzwohnungen für volljährige Männer und bei Bedarf auch deren Kinder, die akut Häusliche Gewalt erfahren oder in jüngster Vergangenheit erfahren haben.
Frauenhäuser bieten von Gewalt betroffenen Frauen (mit Kindern) Zuflucht, eine professionelle Beratung und Unterstützung für die weitere eigenverantwortliche Lebensgestaltung.
Frauenhäuser bieten von Gewalt betroffenen Frauen (mit Kindern) Zuflucht, eine professionelle Beratung und Unterstützung für die weitere eigenverantwortliche Lebensgestaltung.
Frauenhäuser bieten von Gewalt betroffenen Frauen (mit Kindern) Zuflucht, eine professionelle Beratung und Unterstützung für die weitere eigenverantwortliche Lebensgestaltung.
Frauenhäuser bieten von Gewalt betroffenen Frauen (mit Kindern) Zuflucht, eine professionelle Beratung und Unterstützung für die weitere eigenverantwortliche Lebensgestaltung.
Frauenhäuser bieten von Gewalt betroffenen Frauen (mit Kindern) Zuflucht, eine professionelle Beratung und Unterstützung für die weitere eigenverantwortliche Lebensgestaltung.
Frauenhäuser bieten von Gewalt betroffenen Frauen (mit Kindern) Zuflucht, eine professionelle Beratung und Unterstützung für die weitere eigenverantwortliche Lebensgestaltung.
Frauenhäuser bieten von Gewalt betroffenen Frauen (mit Kindern) Zuflucht, eine professionelle Beratung und Unterstützung für die weitere eigenverantwortliche Lebensgestaltung.
Frauenhäuser bieten von Gewalt betroffenen Frauen (mit Kindern) Zuflucht, eine professionelle Beratung und Unterstützung für die weitere eigenverantwortliche Lebensgestaltung.
Gewaltbetroffene Frauen erhalten Beratung, Begleitung und Hilfestellung – unabhängig davon, welche Art der sexualisierten Gewalt sie erlebt haben und wann diese stattgefunden hat.
Personen, die sexuelle Handlungen gegen Geld anbieten müssen ihre Tätigkeit nach dem Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) persönlich anmelden und vor der Anmeldung eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Bei der Anmeldung erhalten Sexarbeiter/innen grundlegenden Informationen zur ihrer Rechtsstellung, zur Krankenversicherungs- und zur Steuerpflicht sowie zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten sowie zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen. Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses ausgeübt wird.
Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, für ein Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnis zu beantragen. Dies gilt auch für Wohnungsprostitution, sobald dort zwei oder mehr Prostituierte arbeiten.
Personen, die sexuelle Handlungen gegen Geld anbieten müssen ihre Tätigkeit nach dem Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) persönlich anmelden und vor der Anmeldung eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Bei der Anmeldung erhalten Sexarbeiter/innen grundlegenden Informationen zur ihrer Rechtsstellung, zur Krankenversicherungs- und zur Steuerpflicht sowie zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten sowie zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen. Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses ausgeübt wird.Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, für ein Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnis zu beantragen. Dies gilt auch für Wohnungsprostitution, sobald dort zwei oder mehr Prostituierte arbeiten.
Personen, die sexuelle Handlungen gegen Geld anbieten müssen ihre Tätigkeit nach dem Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) persönlich anmelden und vor der Anmeldung eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Bei der Anmeldung erhalten Sexarbeiter/innen grundlegenden Informationen zur ihrer Rechtsstellung, zur Krankenversicherungs- und zur Steuerpflicht sowie zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten sowie zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen. Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses ausgeübt wird.
Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, für ein Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnis zu beantragen. Dies gilt auch für Wohnungsprostitution, sobald dort zwei oder mehr Prostituierte arbeiten.
Personen, die sexuelle Handlungen gegen Geld anbieten müssen ihre Tätigkeit nach dem Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) persönlich anmelden und vor der Anmeldung eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Bei der Anmeldung erhalten Sexarbeiter/innen grundlegenden Informationen zur ihrer Rechtsstellung, zur Krankenversicherungs- und zur Steuerpflicht sowie zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten sowie zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen. Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses ausgeübt wird.
Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, für ein Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnis zu beantragen. Dies gilt auch für Wohnungsprostitution, sobald dort zwei oder mehr Prostituierte arbeiten.
Personen, die sexuelle Handlungen gegen Geld anbieten müssen ihre Tätigkeit nach dem Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) persönlich anmelden und vor der Anmeldung eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Bei der Anmeldung erhalten Sexarbeiter/innen grundlegenden Informationen zur ihrer Rechtsstellung, zur Krankenversicherungs- und zur Steuerpflicht sowie zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten sowie zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen. Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses ausgeübt wird.
Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, für ein Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnis zu beantragen. Dies gilt auch für Wohnungsprostitution, sobald dort zwei oder mehr Prostituierte arbeiten.