Personen, die sexuelle Handlungen gegen Geld anbieten müssen ihre Tätigkeit nach dem Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) persönlich anmelden und vor der Anmeldung eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Bei der Anmeldung erhalten Sexarbeiter/innen grundlegenden Informationen zur ihrer Rechtsstellung, zur Krankenversicherungs- und zur Steuerpflicht sowie zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten sowie zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen. Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses ausgeübt wird.
Personen, die sexuelle Handlungen gegen Geld anbieten müssen ihre Tätigkeit nach dem Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) persönlich anmelden und vor der Anmeldung eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Bei der Anmeldung erhalten Sexarbeiter/innen grundlegenden Informationen zur ihrer Rechtsstellung, zur Krankenversicherungs- und zur Steuerpflicht sowie zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten sowie zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen. Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses ausgeübt wird.Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, für ein Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnis zu beantragen. Dies gilt auch für Wohnungsprostitution, sobald dort zwei oder mehr Prostituierte arbeiten.
Personen, die sexuelle Handlungen gegen Geld anbieten müssen ihre Tätigkeit nach dem Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) persönlich anmelden und vor der Anmeldung eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Bei der Anmeldung erhalten Sexarbeiter/innen grundlegenden Informationen zur ihrer Rechtsstellung, zur Krankenversicherungs- und zur Steuerpflicht sowie zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten sowie zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen. Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses ausgeübt wird.
Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, für ein Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnis zu beantragen. Dies gilt auch für Wohnungsprostitution, sobald dort zwei oder mehr Prostituierte arbeiten.
Personen, die sexuelle Handlungen gegen Geld anbieten müssen ihre Tätigkeit nach dem Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) persönlich anmelden und vor der Anmeldung eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Bei der Anmeldung erhalten Sexarbeiter/innen grundlegenden Informationen zur ihrer Rechtsstellung, zur Krankenversicherungs- und zur Steuerpflicht sowie zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten sowie zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen. Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses ausgeübt wird.
Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, für ein Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnis zu beantragen. Dies gilt auch für Wohnungsprostitution, sobald dort zwei oder mehr Prostituierte arbeiten.
Durchführung der Gesundheitlichen Beratung nach § 10 ProstSchG. Themen der Beratung: Krankheitsverhütung, Informationen über Schwangerschaft, Schwangerschaftsverhütung, Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch
Durchführung der Gesundheitlichen Beratung nach § 10 ProstSchG. Themen der Beratung: Krankheitsverhütung, Informationen über Schwangerschaft, Schwangerschaftsverhütung, Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch
Durchführung der Gesundheitlichen Beratung nach § 10 ProstSchG. Themen der Beratung: Krankheitsverhütung, Informationen über Schwangerschaft, Schwangerschaftsverhütung, Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch
Durchführung der Gesundheitlichen Beratung nach § 10 ProstSchG. Themen der Beratung: Krankheitsverhütung, Informationen über Schwangerschaft, Schwangerschaftsverhütung, Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch
Durchführung der Gesundheitlichen Beratung nach § 10 ProstSchG. Themen der Beratung: Krankheitsverhütung, Informationen über Schwangerschaft, Schwangerschaftsverhütung, Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch
Durchführung der Gesundheitlichen Beratung nach § 10 ProstSchG. Themen der Beratung: Krankheitsverhütung, Informationen über Schwangerschaft, Schwangerschaftsverhütung, Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch
Durchführung der Gesundheitlichen Beratung nach § 10 ProstSchG. Themen der Beratung: Krankheitsverhütung, Informationen über Schwangerschaft, Schwangerschaftsverhütung, Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch
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Die Fachberatungsstelle steht Menschen zur Seite, die sich in besonderen sozialen Notlagen befinden. Das Beratungsangebot ist vielfältig, individuell und findet in einem geschützten Rahmen statt.
Beratung und Unterstützung bei Wohnungsnotlagen, drohender oder bestehender Obdachlosigkeit, Wohnungssicherung, Energiesperre, Finanzierung bzw. Schuldenregulierung im Rahmen der Wohnungssicherung…
in schwierigen Lebensverhältnissen, sozialen und psychischen Krisen und Konflikten, Einsamkeit, Kontakt- und Beziehungsprobleme…
bei der alltäglichen Lebensführung wie: Geldverwaltung, Umgang mit Behörden, Inanspruchnahme von Leistungen, Vermittlung zu anderen Diensten und Hilfsangeboten