Frauenhäuser bieten von Gewalt betroffenen Frauen (mit Kindern) Zuflucht, eine professionelle Beratung und Unterstützung für die weitere eigenverantwortliche Lebensgestaltung.
Frauenhäuser bieten von Gewalt betroffenen Frauen (mit Kindern) Zuflucht, eine professionelle Beratung und Unterstützung für die weitere eigenverantwortliche Lebensgestaltung.
Frauenhäuser bieten von Gewalt betroffenen Frauen (mit Kindern) Zuflucht, eine professionelle Beratung und Unterstützung für die weitere eigenverantwortliche Lebensgestaltung.
Frauenhäuser bieten von Gewalt betroffenen Frauen (mit Kindern) Zuflucht, eine professionelle Beratung und Unterstützung für die weitere eigenverantwortliche Lebensgestaltung.
Frauenhäuser bieten von Gewalt betroffenen Frauen (mit Kindern) Zuflucht, eine professionelle Beratung und Unterstützung für die weitere eigenverantwortliche Lebensgestaltung.
Frauenhäuser bieten von Gewalt betroffenen Frauen (mit Kindern) Zuflucht, eine professionelle Beratung und Unterstützung für die weitere eigenverantwortliche Lebensgestaltung.
Frauenhäuser bieten von Gewalt betroffenen Frauen (mit Kindern) Zuflucht, eine professionelle Beratung und Unterstützung für die weitere eigenverantwortliche Lebensgestaltung.
Beratung (auch Online) für Jugendliche und Erwachsene (weiblich/männlich/divers), die sexualisierte Gewalt erfahren haben oder erfahren sowie für Angehörige und unterstützende Personen.
Das Angebot richtet sich an Opfer von Häuslicher Gewalt. In der Interventionsstelle erfolgt eine erste Klärung der Bedarfslagen, die Beratung zu den rechtlich erforderlichen und möglichen Interventionen und die Weitervermittlung in notwendige Hilfen
Personen, die sexuelle Handlungen gegen Geld anbieten müssen ihre Tätigkeit nach dem Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) persönlich anmelden und vor der Anmeldung eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Bei der Anmeldung erhalten Sexarbeiter/innen grundlegenden Informationen zur ihrer Rechtsstellung, zur Krankenversicherungs- und zur Steuerpflicht sowie zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten sowie zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen. Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses ausgeübt wird.
Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, für ein Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnis zu beantragen. Dies gilt auch für Wohnungsprostitution, sobald dort zwei oder mehr Prostituierte arbeiten.
Personen, die sexuelle Handlungen gegen Geld anbieten müssen ihre Tätigkeit nach dem Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) persönlich anmelden und vor der Anmeldung eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Bei der Anmeldung erhalten Sexarbeiter/innen grundlegenden Informationen zur ihrer Rechtsstellung, zur Krankenversicherungs- und zur Steuerpflicht sowie zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten sowie zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen. Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses ausgeübt wird.
Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, für ein Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnis zu beantragen. Dies gilt auch für Wohnungsprostitution, sobald dort zwei oder mehr Prostituierte arbeiten.
Personen, die sexuelle Handlungen gegen Geld anbieten müssen ihre Tätigkeit nach dem Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) persönlich anmelden und vor der Anmeldung eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Bei der Anmeldung erhalten Sexarbeiter/innen grundlegenden Informationen zur ihrer Rechtsstellung, zur Krankenversicherungs- und zur Steuerpflicht sowie zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten sowie zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen. Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses ausgeübt wird.
Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, für ein Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnis zu beantragen. Dies gilt auch für Wohnungsprostitution, sobald dort zwei oder mehr Prostituierte arbeiten.
Personen, die sexuelle Handlungen gegen Geld anbieten müssen ihre Tätigkeit nach dem Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) persönlich anmelden und vor der Anmeldung eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Bei der Anmeldung erhalten Sexarbeiter/innen grundlegenden Informationen zur ihrer Rechtsstellung, zur Krankenversicherungs- und zur Steuerpflicht sowie zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten sowie zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen. Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses ausgeübt wird.
Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, für ein Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnis zu beantragen. Dies gilt auch für Wohnungsprostitution, sobald dort zwei oder mehr Prostituierte arbeiten.
Personen, die sexuelle Handlungen gegen Geld anbieten müssen ihre Tätigkeit nach dem Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) persönlich anmelden und vor der Anmeldung eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Bei der Anmeldung erhalten Sexarbeiter/innen grundlegenden Informationen zur ihrer Rechtsstellung, zur Krankenversicherungs- und zur Steuerpflicht sowie zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten sowie zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen. Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses ausgeübt wird.
Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, für ein Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnis zu beantragen. Dies gilt auch für Wohnungsprostitution, sobald dort zwei oder mehr Prostituierte arbeiten.
Durchführung der Gesundheitlichen Beratung nach § 10 ProstSchG. Themen der Beratung: Krankheitsverhütung, Informationen über Schwangerschaft, Schwangerschaftsverhütung, Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch