Steht in meinem Aufenthaltstitel, welche Arbeit ich genau machen darf?
In jedem Aufenthaltstitel muss stehen, ob die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt ist und ob sie Beschränkungen unterliegt. Außerdem muss darin enthalten sein, ob es Beschränkungen der Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit gibt. In deinem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und dem Zusatzblatt können verschiedene Sachen stehen, zum Beispiel:
- „Erwerbstätigkeit erlaubt“: Du darfst angestellt und selbstständig arbeiten.
- „Selbstständige Erwerbstätigkeit nicht erlaubt“: Nur eine angestellte Tätigkeit ist erlaubt.
- „Erwerbstätigkeit nicht erlaubt“: Jede Arbeit ist verboten.
- „Beschäftigung für 120 Tage oder 240 halbe Tage erlaubt“: Zeitlich beschränkte angestellte Arbeit ist erlaubt.