Muss ich mich gesundheitlich beraten lassen?
Ja, dazu bist du verpflichtet, wenn du als Prostituierte oder als Prostituierter arbeiten möchtest.
Ja, dazu bist du verpflichtet, wenn du als Prostituierte oder als Prostituierter arbeiten möchtest.
Vereinbare telefonisch oder per E-Mail einen Termin in deinem Gesundheitsamt. Du kannst dabei auch darum bitten, dass jemand für dich übersetzen wird, hierfür musst du nichts bezahlen.
Den Termin musst du persönlich wahrnehmen. Du wirst von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Gesundheitsamtes zu verschiedenen gesundheitlichen Themen informiert, zum Beispiel zu sexuell übertragbaren Krankheiten, Hygiene, Schwangerschaft und Verhütung oder zu Alkohol- und Drogenkonsum. Du kannst dabei auch gerne selbst Fragen stellen, wenn du möchtest. Wenn du dich unwohl fühlst oder etwas nicht verstehst, darfst du das jederzeit sagen.
Die Beratung ist kein Arzttermin, das heißt du wirst nicht untersucht. Auch Atteste oder Medikamente kannst du hier nicht erhalten.
Am Ende des Gesprächs erhältst du eine Bescheinigung über die Gesundheitsberatung. Darin stehen folgende Angaben:
Nach der gesundheitlichen Beratung kannst du eine Anmeldebescheinigung beantragen.
Für die gesundheitliche Beratung musst du in Nordrhein-Westfalen nichts bezahlen.
Hier kannst du mit Hilfe deiner Postleitzahl oder deinem Ort Beratung in deiner Nähe finden.