Einkommensteuer musst du nur auf deinen erzielten Gewinn zahlen.
Der Gewinn ist das, was übrigbleibt, wenn du von deinen Jahreseinnahmen die eventuell anfallende Umsatzsteuer (19 %) und deine Kosten (für z.B. Krankenkasse, Miete, Waschmittel, Kondome etc.) abziehst.
Wenn du nur geringe Einnahmen hast, musst du keine Einkommenssteuer bezahlen. Das bezeichnet man als „Freibetrag“, er ändert sich jährlich. Sprich uns gerne an, wir sagen dir, wie hoch dieser Betrag aktuell ist. Eine Einkommensteuererklärung musst du trotzdem grundsätzlich abgeben.
Wenn du über dem „Freibetrag“ liegst, musst du folgendes tun: Sag dem Finanzamt, ab wann du als Sexarbeiterin selbstständig arbeitest. Dann bekommst du eine Steuernummer.
Schreib dir alle deine Einnahmen und Ausgaben auf und behalte alle Belege und Kassenbons der Dinge, die du für deine Arbeit brauchst, zum Beispiel Zimmermiete, Arbeitsbedarf wie Kondome oder Waschmittel. Diese benötigst du für deine Steuer-erklärung.
Die Belege sind auch ein Nachweis für deine tatsächlich ausgeübte Tätigkeit in der Prostitution.
Bewahre alle Rechnungen, Mietverträge und Belege über 10 Jahre auf.