Welche Rechte habe ich, wenn ich als Prostituierte bzw. Prostituierter arbeiten möchte?
Niemand darf dich zur Prostitution zwingen, die Arbeit als Prostituierte bzw. Prostituierter ist immer freiwillig. Wenn dich doch jemand unter Druck setzt, wende dich an die Polizei, dort wird man dir helfen und dich schützen. Du kannst auch uns jederzeit um Hilfe bitten.
Du darfst Prostitution fast überall ausüben, mit Ausnahme von bestimmten Bereichen in einigen Städten. Diese heißen „Sperrgebiete“, hier ist Prostitution verboten. Wir helfen dir gerne dabei herauszufinden, ob es in deiner Stadt solche Sperrzonen gibt. Auch bei der Behörde, die dir deine Anmeldebescheinigung ausgestellt hat, erhältst du hierzu Informationen.
Du darfst selbst entscheiden, wie und wann du arbeiten möchtest. Wenn du etwas nicht möchtest, was zum Beispiel ein Kunde oder eine Kundin oder ein Bordellbetreiber bzw. eine Bordellbetreiberin von dir verlangt, darfst du das immer ablehnen. Du musst nichts tun, was dir unangenehm ist oder was dir schaden könnte.
Du hast ein Recht auf den vereinbarten Lohn und darfst auch verlangen, dass der Kunde oder die Kundin dir das Geld vorher gibt. Du musst kein Geld zurückgeben, nur weil ein Kunde oder eine Kundin vielleicht behauptet, dass du nicht gut gearbeitet hast.