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Anmeldung der Arbeit (§ 3 bzw. § 12 ProstSchG)

Anmeldung der Arbeit

Hier findest Du alles, was Du wissen musst:

Muss ich mich anmelden, wenn ich als Prostituierte oder als Prostituierter arbeiten möchte?

Ja, dazu bist du verpflichtet.

Wie genau läuft das Anmeldeverfahren ab?

Vereinbare telefonisch oder per E-Mail in deiner Stadt einen Termin. Du darfst gerne darum bitten, dass jemand dabei sein wird, der für dich übersetzt.

 

Zur Anmeldung musst du folgende Dinge mitbringen:

  • zwei Lichtbilder und deinen Ausweis oder Reisepass
  • wenn du aus einem Land kommst, das nicht zur EU gehört: eine gültige Arbeitsgenehmigung und deinen Aufenthaltstitel
  • Bescheinigung der gesundheitlichen Beratung, die nicht älter ist als drei Monate

 

Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter werden dich fragen,

  • wie dein richtiger Name ist
  • ob du zusätzlich Bescheinigungen mit einem ausgedachten Namen („Alias-Name“) haben möchtest
  • wie deine Meldeadresse in Deutschland lautet. Wenn du in Deutschland nicht mit einem eigenen Wohnsitz gemeldet bist, brauchst du eine Adresse, unter der du für die Behörde zu erreichen bist („Zustelladresse“), zum Beispiel die Adresse einer Freundin oder eines Freundes oder einer Beratungseinrichtung. Der- oder diejenige muss dir dann eine schriftliche Bestätigung mitgeben, dass er oder sie die Post für dich annehmen wird. Bitte die Person oder Beratungseinrichtung rechtzeitig vor deinem Anmeldetermin um eine solche Bestätigung.
  • Wo du arbeiten möchtest, also ob du nur in Nordrhein-Westfalen oder auch noch in anderen Bundesländern Sexarbeit anbieten möchtest

Wie läuft das Informations- und Beratungsgespräch bei der Anmeldung ab?

Beim Anmeldetermin wird die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter dich in einem Gespräch informieren über Gesetze zur Prostitution, Krankenversicherungspflicht, Steuerpflicht sowie über Beratungsstellen und Notrufnummern. Du darfst in dem Gespräch alle Fragen stellen, die du möchtest. Wenn du dich unwohl fühlst oder etwas nicht verstehst, darfst du das jederzeit sagen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben eine Schweigepflicht, sie dürfen nichts weitersagen, was du ihnen erzählst.

 

Nach dem Gespräch erhältst du eine Anmeldebescheinigung.

Was passiert mit meinen Daten?

Deine Daten werden absolut vertraulich behandelt.

 

Es gibt nur eine einzige Ausnahme: Deine Daten werden wegen der Steuerpflicht nach der Anmeldung an das Finanzamt weitergegeben und du bekommst eine Steueridentifikationsnummer zugeschickt. Auch beim Finanzamt sind deine Daten sicher.

Habe ich ein Recht darauf, dass meine Daten gelöscht werden?

Ja, in der Regel müssen deine Daten spätestens drei Monate, nachdem die Anmeldebescheinigung ungültig geworden ist, gelöscht werden.

 

In der Anmeldebescheinigung sind folgende Angaben enthalten:

  • Passfoto
  • Vor- und Nachname und Alias-Name in einer zweiten Bescheinigung, wenn du das möchtest
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort (nicht bei der Aliasbescheinigung)
  • Staatsangehörigkeit
  • Bundesländer oder Orte, in denen du arbeiten willst
  • Gültigkeitsdauer
  • Bezeichnung der ausstellenden Behörde

Muss ich meinen richtigen Namen angeben?

Ja, dazu bist du verpflichtet. Du erhältst in jedem Fall die beiden Bescheinigungen mit deinem richtigen Namen. Du hast aber das Recht, zusätzlich Bescheinigungen zu bekommen, auf denen ein ausgedachter Name steht („Alias-Name“). Damit kannst du auch anonym arbeiten und kannst selbst entscheiden, wem du deinen richtigen Namen sagst und wem nicht. Bei der Arbeit musst du dann nur die Alias-Bescheinigungen bei dir haben. Welchen Namen du wählst, bleibt dir überlassen, jede Art von Fantasienamen ist erlaubt.

Muss ich es melden, wenn sich meine persönlichen Daten geändert haben?

Ja, wenn sich zum Beispiel dein Name, dein Wohnort oder deine Staatsangehörigkeit geändert haben, musst du das der Behörde innerhalb von 14 Tagen mitteilen. Dir wird dann eine neue Bescheinigung ausgestellt.

Kann es sein, dass die Behörde mir keine Anmeldebescheinigung ausstellt?

Ja, und zwar

  • wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist
  • wenn du zur Ausübung der Prostitution gezwungen wirst
  • wenn du schwanger bist und die Geburt voraussichtlich bereits in 6 Wochen sein wird
  • wenn du jünger als 21 Jahre alt bist und dich jemand zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution veranlasst
  • wenn jemand deine Zwangslage oder deine eventuell hilflose Lage als Ausländerin oder Ausländer ausnutzt, um dich in die Prostitution zu bringen oder dich auszubeuten

Kann ich in Schwierigkeiten kommen, wenn ich mich nicht anmelde?

Bei einer Kontrolle musst du mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen, wenn du ohne Anmeldung arbeitest. Außerdem kannst du dich strafbar machen, wenn du arbeitest, aber nicht angemeldet bist und deswegen keine Steuern zahlst. Es kann passieren, dass dir die Ausübung von Sexarbeit verboten wird.

Wer darf meine Anmeldebescheinigung kontrollieren?

Nur die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten, die zuständigen Behörden und die Polizei dürfen deine Anmeldebescheinigung kontrollieren. Niemand anderes hat das Recht, deine Bescheinigung zu sehen. Wenn du den Verdacht hast, dass dich jemand anlügt, frag ihn oder sie nach dem Dienstausweis. Niemand darf bei der Kontrolle Geld von dir verlangen. Wenn dir so etwas passiert und du dich unsicher fühlst, darfst du auch jederzeit die Polizei informieren.

Wird die Anmeldung in meinem polizeilichen Führungszeugnis eingetragen?

Nein, denn Prostitution ist eine legale Tätigkeit.

Wie oft muss ich die Gesundheitsberatung wiederholen?

Wenn du zwischen 18 und 21 Jahre alt bist, musst du die Gesundheitsberatung alle 6 Monate wiederholen und deine Anmeldung nach 12 Monaten verlängern. Wenn du über 21 Jahre alt bist, musst du die Gesundheitsberatung alle 12 Monate wiederholen und die Anmeldung alle 2 Jahre verlängern.

Wie lange ist meine Anmeldebescheinigung gültig?

Wenn du 21 Jahre oder älter bist, gilt deine Anmeldebescheinigung zwei Jahre. Wenn du jünger bist, gilt sie ein Jahr.

Was muss ich tun, wenn meine Anmeldebescheinigung abgelaufen ist?

Dann musst du eine Verlängerung beantragen. Das Verfahren ist genauso wie bei der ersten Anmeldung, du musst dich auch vorher gesundheitlich beraten lassen.

Was muss ich tun, wenn ich meine Anmeldebescheinigung verloren habe?

Melde das bei der Behörde, die die Anmeldung ausgestellt hat. Dort erhältst du dann einen Ersatz.

Darf ich meine Anmeldebescheinigung an andere weitergeben?

Nein, die Anmeldebescheinigung gilt nur für dich und darf nicht weitergegeben werden.

Muss ich mich abmelden, wenn ich nicht mehr in der Prostitution arbeiten möchte?

Wenn du möchtest, kannst du deine Tätigkeit bei der zuständigen Behörde abmelden. Du kannst auch verlangen, dass deine Daten gelöscht werden.

Du kannst deine Anmeldung auch automatisch auslaufen lassen, wenn du keine Verlängerung beantragst. Deine Daten müssen in der Regel spätestens drei Monate, nachdem die Anmeldebescheinigung ungültig geworden ist, gelöscht werden.

Was kostet es, sich als Prostituierte oder als Prostituierter anzumelden?

Für die Anmeldung als Prostituierte oder als Prostituierter musst du in Nordrhein-Westfalen nichts bezahlen.

Anmeldung der Arbeit (§ 3 bzw. § 12 ProstSchG) abonnieren