Muss ich mich anmelden, wenn ich als Prostituierte oder als Prostituierter arbeiten möchte?
Ja, dazu bist du verpflichtet.
Ja, dazu bist du verpflichtet.
Vereinbare telefonisch oder per E-Mail in deiner Stadt einen Termin. Du darfst gerne darum bitten, dass jemand dabei sein wird, der für dich übersetzt.
Zur Anmeldung musst du folgende Dinge mitbringen:
Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter werden dich fragen,
Beim Anmeldetermin wird die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter dich in einem Gespräch informieren über Gesetze zur Prostitution, Krankenversicherungspflicht, Steuerpflicht sowie über Beratungsstellen und Notrufnummern. Du darfst in dem Gespräch alle Fragen stellen, die du möchtest. Wenn du dich unwohl fühlst oder etwas nicht verstehst, darfst du das jederzeit sagen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben eine Schweigepflicht, sie dürfen nichts weitersagen, was du ihnen erzählst.
Nach dem Gespräch erhältst du eine Anmeldebescheinigung.
Deine Daten werden absolut vertraulich behandelt.
Es gibt nur eine einzige Ausnahme: Deine Daten werden wegen der Steuerpflicht nach der Anmeldung an das Finanzamt weitergegeben und du bekommst eine Steueridentifikationsnummer zugeschickt. Auch beim Finanzamt sind deine Daten sicher.
Ja, in der Regel müssen deine Daten spätestens drei Monate, nachdem die Anmeldebescheinigung ungültig geworden ist, gelöscht werden.
In der Anmeldebescheinigung sind folgende Angaben enthalten:
Ja, dazu bist du verpflichtet. Du erhältst in jedem Fall die beiden Bescheinigungen mit deinem richtigen Namen. Du hast aber das Recht, zusätzlich Bescheinigungen zu bekommen, auf denen ein ausgedachter Name steht („Alias-Name“). Damit kannst du auch anonym arbeiten und kannst selbst entscheiden, wem du deinen richtigen Namen sagst und wem nicht. Bei der Arbeit musst du dann nur die Alias-Bescheinigungen bei dir haben. Welchen Namen du wählst, bleibt dir überlassen, jede Art von Fantasienamen ist erlaubt.
Ja, wenn sich zum Beispiel dein Name, dein Wohnort oder deine Staatsangehörigkeit geändert haben, musst du das der Behörde innerhalb von 14 Tagen mitteilen. Dir wird dann eine neue Bescheinigung ausgestellt.
Ja, und zwar
Bei einer Kontrolle musst du mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen, wenn du ohne Anmeldung arbeitest. Außerdem kannst du dich strafbar machen, wenn du arbeitest, aber nicht angemeldet bist und deswegen keine Steuern zahlst. Es kann passieren, dass dir die Ausübung von Sexarbeit verboten wird.
Nur die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten, die zuständigen Behörden und die Polizei dürfen deine Anmeldebescheinigung kontrollieren. Niemand anderes hat das Recht, deine Bescheinigung zu sehen. Wenn du den Verdacht hast, dass dich jemand anlügt, frag ihn oder sie nach dem Dienstausweis. Niemand darf bei der Kontrolle Geld von dir verlangen. Wenn dir so etwas passiert und du dich unsicher fühlst, darfst du auch jederzeit die Polizei informieren.
Nein, denn Prostitution ist eine legale Tätigkeit.
Wenn du zwischen 18 und 21 Jahre alt bist, musst du die Gesundheitsberatung alle 6 Monate wiederholen und deine Anmeldung nach 12 Monaten verlängern. Wenn du über 21 Jahre alt bist, musst du die Gesundheitsberatung alle 12 Monate wiederholen und die Anmeldung alle 2 Jahre verlängern.
Wenn du 21 Jahre oder älter bist, gilt deine Anmeldebescheinigung zwei Jahre. Wenn du jünger bist, gilt sie ein Jahr.
Dann musst du eine Verlängerung beantragen. Das Verfahren ist genauso wie bei der ersten Anmeldung, du musst dich auch vorher gesundheitlich beraten lassen.
Melde das bei der Behörde, die die Anmeldung ausgestellt hat. Dort erhältst du dann einen Ersatz.
Nein, die Anmeldebescheinigung gilt nur für dich und darf nicht weitergegeben werden.
Wenn du möchtest, kannst du deine Tätigkeit bei der zuständigen Behörde abmelden. Du kannst auch verlangen, dass deine Daten gelöscht werden.
Du kannst deine Anmeldung auch automatisch auslaufen lassen, wenn du keine Verlängerung beantragst. Deine Daten müssen in der Regel spätestens drei Monate, nachdem die Anmeldebescheinigung ungültig geworden ist, gelöscht werden.
Für die Anmeldung als Prostituierte oder als Prostituierter musst du in Nordrhein-Westfalen nichts bezahlen.
Hier kannst du mit Hilfe deiner Postleitzahl oder deinem Ort Beratung in deiner Nähe finden.